Chiropraktik
Chiropraktiker in Tirol
Diese Behandlungsmethode strebt danach funktionelle Beeinträchtigungen des Körpers zu beheben und somit die Gesundheit zu erhalten.
Die Chiropraktik ist ein Bestandteil der manuellen Therapie.
Hinter dem chiropraktischen Ansatz steht die Überlegung, dass viele körperliche Beschwerden aufgrund Gelenkveränderungen wie Fehlstellungen, Verschiebungen oder Blockaden entstehen. Dadurch ist die Verbindung der Gefäße und Nervenbahnen zwischen Gehirn und gewissen Körperpartien gestört. Durch einen kleinen Impuls wird das blockierte Gelenk manuell oder mithilfe von Instrumenten in eine bestimmte Position geführt, um die Subluxation gezielt und ohne viel Kraftaufwand zu lösen „einrichten oder einrenken“. Oft entsteht dabei ein hörbares, aber harmloses Knacksen.
Das Ziel ist nicht das Knacksen- sondern vielmehr die Auflösung der Subluxation (Blockade).
Methodik
Bei sachgemäßer Anwendung durch einen ausgebildeten Therapeuten sind Nebenwirkungen sehr selten. Die Behandlung ist absolut schmerzfrei. Manchmal kann nach der Erstbehandlung ein leichter Muskelkater oder ein Spannungsgefühl auftreten.
Chirotherapie ist eine wissenschaftlich fundierte Methode und gehört heute in vielen Ländern der Welt zum festen Repertoire medizinischer bzw. physiotherapeutischer Diagnose- und Behandlungsmethoden.
Infos im Überblick
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Chiropraktik
Im Verordnungssystem der Krankenkassen sind alle physiotherapeutischen Techniken unter dem Begriff „Heilgymnastik“ zusammengefasst. Dies bedeutet nicht, dass in der Heilgymnastik „nur“ geturnt wird, sondern es kommen sowohl passive Techniken (Manuelle Mobilisationen, , Chiropraktik, Massagetechniken, Triggerpunktbehandlungen, Nervenmobilisationen,…) als auch aktive Übungstherapie zur Anwendung.
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Ärztliche Verordnung
Für die Inanspruchnahme einer physiotherapeutischen Behandlung Benötigen Sie eine ärztliche Verordnung von Ihrem Hausarzt oder Facharzt.
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Bewilligung
Diese Verordnung bringen Sie zur Bewilligung entweder persönlich zu Ihrer Krankenkasse oder direkt zu uns und wir veranlassen dann die Bewilligung für Sie. Bitte bringen Sie Ihre Verordnung sowie etwaige Befunde, Röntgenbilder etc. zu Ihrer ersten Behandlung mit.
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Kosten
Nach Abschluss der Therapie erhalten Sie eine Honorarnote, die Sie mit beiliegendem Zahlschein bei Ihrer Bank einzahlen. Nach Überweisung des gesamten Betrages können Sie die Honorarnote, die Verordnung sowie die Zahlungsbestätigung (nur Originale) bei Ihrer Krankenkasse einreichen. Sollten Sie über eine Zusatzversicherung verfügen, kann diese den Differenzbetrag übernehemen.
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Terminvereinbarung
Wir bitten Sie Ihre Termine pünktlich einzuhalten und uns im Falle einer Verhinderung mindestens 24 Stunden vorher zu verständigen, damit wir den frei werdenden Termin wieder vergeben können (Anrufbeantworter, Email,). Bei Fehlen ohne Terminabsage sehen wir uns gezwungen, Ihnen die Therapie in Rechnung zu stellen. Kurzfristige Terminvergabe möglich.
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Parkplätze
Vor dem Gebäude sind ausreichend kostenlose Parkplätze vorhanden.
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Chiropraktik
Im Verordnungssystem der Krankenkassen sind alle physiotherapeutischen Techniken unter dem Begriff „Heilgymnastik“ zusammengefasst. Dies bedeutet nicht, dass in der Heilgymnastik „nur“ geturnt wird, sondern es kommen sowohl passive Techniken (Manuelle Mobilisationen, , Chiropraktik, Massagetechniken, Triggerpunktbehandlungen, Nervenmobilisationen,…) als auch aktive Übungstherapie zur Anwendung.